- Rationalisierungsschutz
- Rationalisierungsschutz,Vereinbarungen in Form eines Tarifvertrags (Rationalisierungsschutz-Abkommen) oder einer Betriebsvereinbarung zum Schutz der Arbeitnehmer vor den Folgen einer unternehmerischen Rationalisierungs- oder Umstrukturierungsentscheidung. Für zukünftige Benachteiligungen können im Rahmen eines Interessenausgleichs neben anderen Maßnahmen auch Ausgleichszahlungen oder Abfindungen vorgesehen werden. - Rationalisierungsvorhaben berühren das Mitwirkungsrecht des Betriebsrates.
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Ra|ti|o|na|li|sie|rungs|schutz, der: Vereinbarung zum Schutz der Arbeitnehmer vor den Folgen einer Rationalisierungsmaßnahme.
Universal-Lexikon. 2012.